DIENSTLEISTUNGEN

Als Spezialist in allen notariellen Tätigkeitsfeldern sichern wir Ihnen eine umfassende Betreuung Ihres Anliegens zu.

Grundlage ist dabei meist eine persönliche Beratung, in der die Vorstellungen besprochen und die weiteren Schritte erklärt werden. Von dieser Erstberatung an, betreuen wir dann den gesamten Ablauf bis zur Beurkundung und der vollständigen Abwicklung aller Regelungspunkte. Verständnis für Ihre Fragen und Belange sind für uns dabei ebenso wichtig, wie eine verständliche Sprache in den juristischen Themenbereichen.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei mit Ihrer langjährigen Berufserfahrung begleitend zur Seite.

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Dienstleistungen

Die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstück-, Haus- und Wohnungskaufverträge gehören zum Kernbereich der notariellen Tätigkeit

Wir klären mit Ihnen im Vorfeld der Beurkundung die individuellen Gegebenheiten für den Erwerb oder den Verkauf Ihrer Immobilie, erarbeiten einen darauf abgestimmten Vertrag und übernehmen die gesamte Durchführung aller anstehenden Aufgaben.

Besondere Beratung und Betreuung erfordern dabei Bauträgerverträge, mit denen Immobilien im Stadium der Planung und Erstellung verkauft werden.

Der Immobilienkauf ist meist verbunden mit einer langfristigen Finanzierung. Ihre Bank erwartet hier eine koordinierte Betreuung der Kreditsicherung und wird sich mit Ihnen oder unmittelbar mit dem Notariat in Verbindung setzen. Unsere Aufgabe ist die Bearbeitung aller anstehenden Formalitäten mit Ihrer Bank und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs.

Die Gründung eines Unternehmen, Beteiligung von Personen am Unternehmen, Umwandlungen oder Nachfolgeplanungen im unternehmerischen Bereich erfordern besondere Fachkenntnisse. Wir beraten und betreuen Sie von der Gründung Ihrer Gesellschaft an über alle Umstrukturierungsmaßnahmen bis zur Nachfolgeplanung.

Wir unterstützen auch beaufsichtigte Verwaltungsgesellschaften und Verwalter alternativer Investmentfonds bei der Einrichtung luxemburgischer Investmentfonds sowie die laufenden Umstrukturierungsaktivitäten dieser Fonds.

Vielfältige Gründe lassen sich anführen, weshalb Immobilien schon zu Lebzeiten auf Angehörige oder andere Personen übertragen werden. Ob es steuerlich motiviert ist, zur Vermeidung von Haftungsproblemen sinnvoll erscheint oder einfach der vorzeitigen Nachfolgeplanung im privaten Bereich dient. Gerade auch Verträge zwischen Ehepartnern im Immobilienbereich erfordern im Hinblick auf die ehe- und erbrechtlichen Überschneidungen einer intensiven Beratung. Wir klären hier in einem ersten Schritt ausgehend von Ihrer Motivlage die rechtlichen Rahmenbedingungen und sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten.

Jede Eheschließung begründet wechselseitig Rechte und Pflichten über die wir Sie gerne im Rahmen einer Besprechung umfassend informieren. Dabei wird häufig erkennbar, dass die bestehende Rechtslage weit von den Vorstellungen der Partner abweicht und eine angepasste Regelung sinnvoll erscheint. Der Notar zeigt hier den Gestaltungsspielraum auf, erörtert Lösungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass der Vertrag rechtssicher und fair formuliert wird.

Erbrecht bildet neben dem Immobilienrecht den Kernbereich der notariellen Tätigkeit. Wir sind hier im Vorfeld der Nachfolgeplanung darauf bedacht, Ihnen das gesetzliche Erbrecht zu vermitteln. Die anstehenden Überlegungen sind dabei unabhängig vom jeweiligen Alter notwendig, um Angehörige und Partner zu schützen und das Ergebnis Ihres wirtschaftlichen Handels für die Zeit nach Ihrem Versterben sinnvoll zu regeln.